- Wo kann ich Sozialunterstützung beantragen?
- Wie kann ich meinen Antrag einbringen?
- Muss ich unbedingt aufs Sozialamt, um Sozialunterstützung beantragen zu können?
- Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?
- Können mehrere Personen desselben Haushaltes Sozialunterstützung beantragen?
- Wer kann einen Antrag auf Sozialunterstützung stellen?
- Bei welchen Beratungsstellen erhalte ich Hilfe?
- Welche Pflichten habe ich, wenn ich SU beantrage?
- Welche Rechte habe ich?
Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?
Um eine umfassende Bearbeitung durch das Amt zu gewährleisten, sollten Sie das Antragsformular ausfüllen.
Download unter:
Antrag SU (www.salzburg.gv.at)
Folgende Unterlagen sind erforderlich, je nach Lebenssituation und für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:
Angaben zur Person
- Lichtbildausweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes (Aufenthaltstitel)
- E-Card
- Heiratsurkunde
- Mutter-Kind-Pass
- Nachweis der Arbeitssuche (Betreuungsvereinbarung / Bestätigung des AMS)
- Unterschriebenes Informations- und Belehrungsblatt (im Anhang des Antragsformulares)
- Nachweis der Arbeits(un)fähigkeit (ärztliches Attest)
Angaben zum Einkommen / Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Bedarfsgemeinschaft)
- Arbeitgeber*in / Dienstgeber*in (Lohnzettel, Lehrvertrag)
- AMS (Antrag, Bezugsbestätigung, Betreuungsvereinbarung)
- Gebietskrankenkasse (Bezugsbestätigung)
- Pensionsversicherung (Antrag, Pensionsbescheid, letzter Bezug)
- Unterhalt (Urteil, Beschluss, Vergleich)
- Sonstige Einkünfte
- Nachweis der Unterhaltsklage und des Antrags auf Festsetzung eines vorläufigen Unterhaltes
- Scheidungsurteil oder –vergleich
- Nachweis des Antrages auf Witwen- und/oder Waisenpension
- Nachweis bestehender Unterhaltsverpflichtungen (Beschluss oder Vergleich, aktuelle Einzahlungsbelege)
Angaben zum Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen / innerhalb der Bedarfsgemeinschaft
- Grundbuchauszüge aller Liegenschaften / Immobilien
- Typenschein und Zulassungsschein sämtlicher KfZ
- Nachweis von Kapitalvermögen (z. B. Barvermögen, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere etc.)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate für jedes bestehende Konto
Angaben zur Wohnsituation
- Mietvertrag, Mietvorschreibung, Betriebskostenabrechnung, Heizkosten, Einzahlungsnachweis
- Nachweis über Wohnbeihilfe (Bezug oder Antragstellung, Anweisung direkt an Vermieter/Genossenschaft)
- Bei Mietenrückstand: Bestätigung über die Höhe (inkl. aller angefallenen Kosten)
- Aktuelle Vorschreibung und Zahlungsnachweis der letzten 3 Monate
Kinder
- Kindergarten- und Hortvorschreibung (aufgeschlüsselt in Besuchs- und Essensgeld) sowie Zahlungsbestätigung