- Wo kann ich Sozialunterstützung beantragen?
- Wie kann ich meinen Antrag einbringen?
- Muss ich unbedingt aufs Sozialamt, um Sozialunterstützung beantragen zu können?
- Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?
- Können mehrere Personen desselben Haushaltes Sozialunterstützung beantragen?
- Wer kann einen Antrag auf Sozialunterstützung stellen?
- Bei welchen Beratungsstellen erhalte ich Hilfe?
- Welche Pflichten habe ich, wenn ich SU beantrage?
- Welche Rechte habe ich?
Welche Pflichten habe ich, wenn ich SU beantrage?
Es gibt eine gesetzliche Anzeigepflicht: D. h., SU-Bezieher*innen sind verpflichtet, sämtliche für die Leistung maßgebliche Umstände so rasch wie möglich dem Amt mitzuteilen. Dazu zählen
- Änderung der Einkommens- oder Vermögenssituation
- Änderung der Familien- oder Wohnverhältnisse
- Aufenthalte in stationären Einrichtungen (z. B. Krankenhaus), die länger als drei Tage dauern.
- Aufenthalte im Ausland, die länger als drei Tage dauern
Hilfesuchende unterliegen auch einer Mitwirkungspflicht.
- Für Entscheidungen notwendigen Angaben sind zu machen und Unterlagen beizubringen.
- Das Sozialamt kann auch persönliche Termine verlangen.
- Die Leistung kann von der Mitwirkung abhängig gemacht werden.