• Was ist die Sozialunterstützung - Grundlagen
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  • Wer hat Anspruch auf Sozialunterstützung?
  • Wie hoch ist die Sozialunterstützung?
  • Was zählt zum eigenen Einkommen, was nicht?
  • Kann ich Sozialunterstützung zusätzlich zum Arbeitskeinkommen beziehen?
  • Kann ich neben der Sozialunterstützung noch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen?
  • Muss ich mein Vermögen (Ersparnisse, Auto, Eigentumswohnung) aufbrauchen?
  • Welche Sonderbedarfe gibt es außerdem?
  • Welche Sanktionen bzw. Leistungskürzungen gibt es?
  • Wann ist man von der Verpflichtung zu arbeiten befreit?
  • Muss ich Sozialunterstützung zurückzahlen?
  • Müssen meine Angehörigen für mich bezahlen (Regress), wenn ich Sozialunterstützung beziehe?
  • Habe ich einen Rechtsanspruch auf Sozialunterstützung?
  • Zählen die Kosten für eine Tiefgarage zu meinen Wohnkosten?

Zählen die Kosten für eine Tiefgarage zu den Wohnkosten?

Kommt darauf an.

Kosten für einen Tiefgaragenabstellplatz oder PKW-Abstellplatz können zum Wohnbedarf gerechnet werden, wenn

  • der KFZ-Abstellplatz der Wohnung untrennbar zugehörig ist (d. h., wenn der Abstellplatz der Wohnung eindeutig zuzurechnen ist und nur gemeinsam gemietet werden kann). Und
  • wenn der Abstellplatz nicht weitervermietet werden darf (z. B. aufrechtes Untermietverbot).

Salzburger Armutskonferenz, Friedensstraße 7, 5020 Salzburg

Tel: 0662.849373.5600, Mail: office(at)salzburger-armutskonferenz.at, www.salzburger-armutskonferenz.at

Die Salzburger Armutskonferenz wird unterstützt aus Mitteln des Landes Salzburg

Design: Michaela Wörndl – www.designquelle.at, Programmierung: www.conextra.at

 

 

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