- Wer hat Anspruch auf Sozialunterstützung?
- Wie hoch ist die Sozialunterstützung?
- Was zählt zum eigenen Einkommen, was nicht?
- Kann ich Sozialunterstützung zusätzlich zum Arbeitskeinkommen beziehen?
- Kann ich neben der Sozialunterstützung noch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen?
- Muss ich mein Vermögen (Ersparnisse, Auto, Eigentumswohnung) aufbrauchen?
- Welche Sonderbedarfe gibt es außerdem?
- Welche Sanktionen bzw. Leistungskürzungen gibt es?
- Wann ist man von der Verpflichtung zu arbeiten befreit?
- Muss ich Sozialunterstützung zurückzahlen?
- Müssen meine Angehörigen für mich bezahlen (Regress), wenn ich Sozialunterstützung beziehe?
- Habe ich einen Rechtsanspruch auf Sozialunterstützung?
- Zählen die Kosten für eine Tiefgarage zu meinen Wohnkosten?
Zählen die Kosten für eine Tiefgarage zu den Wohnkosten?
Kommt darauf an.
Kosten für einen Tiefgaragenabstellplatz oder PKW-Abstellplatz können zum Wohnbedarf gerechnet werden, wenn
- der KFZ-Abstellplatz der Wohnung untrennbar zugehörig ist (d. h., wenn der Abstellplatz der Wohnung eindeutig zuzurechnen ist und nur gemeinsam gemietet werden kann). Und
- wenn der Abstellplatz nicht weitervermietet werden darf (z. B. aufrechtes Untermietverbot).