- Wer hat Anspruch auf Sozialunterstützung?
- Wie hoch ist die Sozialunterstützung?
- Was zählt zum eigenen Einkommen, was nicht?
- Kann ich Sozialunterstützung zusätzlich zum Arbeitskeinkommen beziehen?
- Kann ich neben der Sozialunterstützung noch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen?
- Muss ich mein Vermögen (Ersparnisse, Auto, Eigentumswohnung) aufbrauchen?
- Welche Sonderbedarfe gibt es außerdem?
- Welche Sanktionen bzw. Leistungskürzungen gibt es?
- Wann ist man von der Verpflichtung zu arbeiten befreit?
- Muss ich Sozialunterstützung zurückzahlen?
- Müssen meine Angehörigen für mich bezahlen (Regress), wenn ich Sozialunterstützung beziehe?
- Habe ich einen Rechtsanspruch auf Sozialunterstützung?
- Zählen die Kosten für eine Tiefgarage zu meinen Wohnkosten?
Welche Sonderbedarfe gibt es außerdem?
Die Sozialunterstützung kennt noch weitere Leistungen, die für Bezieher*innen der SU in der Regel auf Antrag gewährt werden können (ohne Rechtsanspuch).
Dazu zählen:
- Sachleistungen für die Geburt eines Kindes im Wert von bis zu € 593,41. Anträge sind nur im Geburtsmonat und im darauf folgenden Monat möglich.
- Für die Schulmittelbeschaffung sind Sachleistungen für minderjährige Kinder, die eine Schule besuchen (außer Berufsschule) von bis zu € 199,39 möglich. Ansuchen vom 1. Juli bis 31. Oktober möglich, ein mal jährlich.
- Zur Deckung angemessener Kinderbetreuungskosten können Sachleistungen bis zur tatsächlichen Höhe dieser Kosten gewährt werden, wenn die Hilfe suchende Person ihre Kinder auf Grund ihrer Erwerbstätigkeit oder anderer berücksichtigungswürdiger Umstände in Tagesbetreuungseinrichtungen oder von Tageseltern betreuen lässt.
- Leistungen für die Beschaffung von Wohnraum. Möglich sind Übersiedlungskosten, die Übernahme von Kautionen und Mietvertragsgebühren, Maklerprovisionen und allfällige Genossenschaftsanteile.
- Hausrat und haustechnische Anlagen: Die Anschaffung bestimmter Haushaltsgeräte und notwendige Reparaturen sind möglich (Herd, Backrohr, Waschmaschine (wenn keine Gemeinschaftswaschküche vorhanden ist, bzw. anderweitige Gründe wie Alter, Beeinträchtigung vorgebracht werden können, Kühlschrank (mit oder ohne Tiefkühlfach).
- Für unbedingt erforderliche Reparaturen, Wartungen und Überprüfungen von Heizungsanlagen können Leistungen gewährt werden, wenn die Hilfe suchende Person zu deren Erhaltung verpflichtet ist.
(!) Achtung! Diese Leistungen sind der Höhe nach begrenzt und können nur übernommen werden, wenn die Behörde dem Mietvertrag vor der Unterzeichnung zustimmt.
Darüber hinaus werden Hilfen zur Deckung des Bedarfs bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung durch die Übernahme der Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Diese Leistung ist mit einem Rechtsanspruch versehen.