- Wer hat Anspruch auf Sozialunterstützung?
- Wie hoch ist die Sozialunterstützung?
- Was zählt zum eigenen Einkommen, was nicht?
- Kann ich Sozialunterstützung zusätzlich zum Arbeitskeinkommen beziehen?
- Kann ich neben der Sozialunterstützung noch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen?
- Muss ich mein Vermögen (Ersparnisse, Auto, Eigentumswohnung) aufbrauchen?
- Welche Sonderbedarfe gibt es außerdem?
- Welche Sanktionen bzw. Leistungskürzungen gibt es?
- Wann ist man von der Verpflichtung zu arbeiten befreit?
- Muss ich Sozialunterstützung zurückzahlen?
- Müssen meine Angehörigen für mich bezahlen (Regress), wenn ich Sozialunterstützung beziehe?
- Habe ich einen Rechtsanspruch auf Sozialunterstützung?
- Zählen die Kosten für eine Tiefgarage zu meinen Wohnkosten?
Kann ich Sozialunterstützung zusätzlich zum Arbeitseinkommen beziehen?
Ja, wenn das Erwerbseinkommen nicht ausreicht.
Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten sind arbeitsfähige SU-BezieherInnen ohnehin verpflichtet, ihre Arbeitskraft einzusetzen.
Als Anreiz bietet die SU auch einen sogenannten Berufsfreibetrag für Erwerbstätige (inkl. Lehrlinge). Ein Teil des Lohnes/Gehaltes bleibt somit von der Einkommensanrechnung ausgenommen.
- Für Personen, die zwischen 1 und 20 Stunden pro Woche arbeiten, verbleibt ein Freibetrag von € 85,45-
- Für Personen, die 21 Stunden und mehr pro Woche arbeiten, verbleibt ein Freibetrag von € 170,90-